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Regalprüfungen nach DIN EN 15635r

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen


Neue europäische Norm
Die neue europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsvorordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtung durch eine fachkundige Person.

Tragfähigkeit der Regale
Im Zeitalter der Digitalisierung berechnen komplexe Computerprogramme die Struktur professioneller Lagereinrichtungen zur optimalen Ausnutzung der Lagerfäche. Eines der effektivsten Mittel zur Materialeinsparung ist die Reduzierung der Blechdicke der Regale, d.h. dünnwandige Bleche werden optimiert profiliert. Bereits geringfügige Beschädigungen können die Tragfähigkeit der Regale verringern. Instabile Regalsysteme stellen eine außerordentliche Gefahr für Menschen, Maschinen sowie die gelagerten Produkte dar.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Nach allgemeiner Auffassung sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.

Einheitliche europäische Inspektionspflicht
Bereits seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regelung der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung: „[...] Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, [...] unverzüglich und sachgerecht [zu beheben].“ In der aktuellen Ausgabe der BGR 234 wurde nicht spezifiziert, wann ein Mangel vorhanden ist. Auf europäischer Ebene jedoch wurden die fehlenden Erläuterungen für die Schadensbeurteilung bei Regalen über viele Jahre erarbeitet. Mit Hilfe von Prüfinstituten, Universitäten und mit dem Sachverstand der Regalhersteller aus ganz Europa entstand die Norm DIN EN 15635.

Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber und Betreiber.
Der Arbeitgeber und Betreiber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen- d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten:

-    Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
-    Regelmäßige Inspektionen
-    Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
-    Mindestens alle 12 Monate eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person
-    Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
-    Einführung eines Schadenkontrollverfahrens.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für Lagereinrichtungen/Regale
Prüfpflichtige Regalsysteme:
-    Fachbodenregale
-    Palettenregale
-    Kragarmregale
-    Einfahrregale
-    Durchfahrregale
-    Durchlaufregale
-    Mehrgeschosseinrichtungen

Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der Regalinspekteur Sichtkontrollen durch und inspiziert u.a. ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert. Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden können viele folgenschwere Unfälle vermieden sowie Reparaturkosten meist gering gehalten werden.

Da eine eingehende Analyse der Schäden häufig die Ursachen offen legt, können anschließend präventive Maßnahmen eingeleitet werden. Beispiele aus anderen europäischen Ländern, wie Großbritannien oder den Niederlanden, in denen derartige Inspektionen schon seit Jahren durchgeführt werden, zeigen, dass die Sicherheit gesteigert und gleichzeitig Reparaturkosten eingespart werden können.







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Regalinspektionen genäß DIN EN 15635