Prüfung von Leitern und Tritten


Wir führen die Prüfung von Leitern und Tritten nach Betriebssicherheits-Verordnung BGV-D 36/GUV V D 36 (jetzt BGI 694) durch.

 

Für Ihre Sicherheit!

 

Auszug GUV-V D 36:
§ 30.(1)Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mechanische Leitern nach Änderungen oder  Instandsetzung, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

...Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Leitern und Tritte hat und mit den einschlägigen staatlichen   Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik z.B. DIN-Normen, technische Regeln...so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Leitern und Tritten beurteilen kann.